Johann Gottfried Herder-Programm

Außenansicht eines Hörsaals

Inhalt

Hintergrund und Ziele des Programms
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Eigenleistungen der ausländischen Hochschule
Förderungsmodalitäten
Weitere Informationen und Downloads

Hintergrund und Ziele des Programms

Das Johann Gottfried Herder-Programm war von 1999 bis 2013 eine von öffentlichen Organisationen und privaten Stiftungen getragene Kooperation. Seit 2014 wird das Programm nunmehr vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) fortgeführt. Das Programm unterstützt und vermittelt den längerfristigen (mindestens einsemestrigen) Lehraufenthalt von im Ruhestand befindlichen Hochschullehrenden deutscher Hochschulen (in Ausnahmefällen auch Führungskräfte im Ruhestand aus Wirtschaft und Verwaltung) an ausländischen Hochschulen weltweit. Das Programm ist für alle Fachrichtungen offen. Die Herder-Lehrkräfte geben wichtige Impulse zur Vernetzung ihrer Gastuniversität mit Hochschulen in Deutschland, zur Erneuerung und Modernisierung des Lehrangebots der Gastuniversität und vermitteln zudem deutsche Sprache und Wissenschaftskultur im Ausland. Gefördert werden Semesterdozenturen an der ausländischen Hochschule. Die Teilnehmenden des Programms sollen jeweils zum Beginn eines Semesters ihre Tätigkeit aufnehmen.

Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Programm darauf, die Hochschullehrenden in DAAD-Projekte zu entsenden, die von oder in Kooperation mit deutschen Hochschulen im Ausland durchgeführt werden. Darüber hinaus können sich aber auch Interessierte bewerben, die bereits über eine Einladung einer ausländischen Hochschule verfügen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass an dem Einsatz ein dezidiertes außenkultur-, wissenschafts- oder entwicklungspolitisches Interesse besteht.

 

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

  1. Sie bewerben sich auf ausgeschriebene Stellen, die ca. 6-8 Wochen vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss (s.u.) auf der Internetseite des Johann Gottfried Herder-Programms publiziert werden. Diese Stellen sind i.d.R. im Rahmen von DAAD-Projekten deutscher Hochschulen im Ausland angesiedelt.

 

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen (ggf. auf Englisch - bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Lehrsprache in der Ausschreibung):

 

  • Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs (CV)
  • Schriftenverzeichnis der letzten fünf Jahre sowie ggf. weitere für die Stelle besonders relevante Veröffentlichungen
  • kurzes Motivationsschreiben
  • eine ausführliche Darstellung des geplanten Angebots an Lehrveranstaltungen für die ausgeschriebene/geplante Stelle

Wenn der Antrag auf eine ausgeschriebene Stelle von der Auswahlkommission positiv beschieden wurde, besteht die Möglichkeit einer Orientierungsreise an die Gastuniversität, sofern der/die Antragstellende die Gastuniversität noch nicht persönlich kennen lernen konnte. Die Orientierungsreise dient dazu, die Gegebenheiten vor Ort kennenzulernen und den Lehrplan mit den dortigen Ansprechpersonen abzustimmen. Es ist wünschenswert, wenn die Gastdozent*innen im Rahmen ihrer Orientierungsreise eine Antrittsvorlesung halten.

Die maximale Reisezeit beträgt für Europa eine Woche und außerhalb Europas zwei Wochen. Die Finanzierung einer Begleitung (Ehe- oder Lebenspartner*in) ist bei Orientierungsreisen nicht förderbar.

  1. Sie bewerben sich für einen von Ihnen selbst angebahnten Einsatz an einer ausländischen Hochschule, an der es für eine Gastdozentur ein dezidiertes außenkultur-, wissenschafts- oder entwicklungspolitisches Interesse gibt.

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, CV
  • Schriftenverzeichnis der letzten fünf Jahre sowie ggf. weitere besonders relevante Veröffentlichungen
  • kurzes Motivationsschreiben
  • ausführliche Darstellung des geplanten Angebots an Lehrveranstaltungen für die ausgeschriebene/geplante Stelle
  • Begründung der besonderen kultur-, bildungs-, wissenschafts- oder entwicklungspolitischen Relevanz des Vorhabens
  • Einladungsschreiben
  • Stellenbeschreibung sowie Erklärung über die Eigenleistung der ausländischen Hochschule

Bewerbungen sind innerhalb der Bewerbungsfrist über das DAAD-Portal einzureichen. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2025/26 wird beizeiten hier bekanntgegeben. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025 ist seit dem 30.09.2024 beendet.
Sollte noch kein Portalzugang vorhanden sein, muss zuvor die Registrierung zum Erhalt der DAAD-ID erfolgen.

  1. Zur Anmeldung im Portal mit der DAAD-ID den o.g. Link anklicken.
  2. Aufruf Reiter "Personenförderung"
  3. Auf Reiter "Bewerbung" klicken.
  4. Nun muss das "Zielland" ausgewählt werden.
  5. Button "Weiter" nutzen und im nächsten Schritt das Bewerbungsformular herunterladen.
    Der weitere Ablauf ist in der Portalanleitung beschrieben.


Wir machen darauf aufmerksam, dass nur vollständig und fristgerecht über das Portal eingegangene Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können. Bitte laden Sie Ihre Unterlagen daher rechtzeitig hoch, um eventuelle Verzögerungen kurz vor Bewerbungsende zu vermeiden. Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an den Support unter portal at daad.de

 

Alle Bewerbungen werden von einer unabhängigen Kommission, bestehend aus Hochschullehrenden, bewertet. Bei einer Vermittlung in ein konkretes Hochschulprojekt im Ausland trifft die aufnehmende Hochschule bzw. der/die Projektverantwortliche in einem zweiten Verfahrensschritt die abschließende Auswahlentscheidung.

 

Eigenleistungen der ausländischen Hochschule

Von der ausländischen Hochschule wird erwartet, dass sie

  • einen Arbeitsvertrag mit der Herder-Lehrkraft schließt
  • i.d.R. ein ortsübliches Gehalt zahlt
  • nach Möglichkeit eine angemessene, kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellt

Förderungsmodalitäten

Leistungen des Programms werden ausschließlich den Gastdozent*innen oder, im Fall der Sachkostenpauschale, über die Gastdozent*innen zur Verfügung gestellt.

  • Der DAAD gewährt den Herder-Lehrkräften ein pauschaliertes, monatliches Auslandstage- und Übernachtungsgeld, differenziert nach Gastland/Ort. Das Tage- und Übernachtungsgeld wird nur für die Zeit des Auslandsaufenthaltes ausgezahlt.
  • Bei Begleitung durch Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner*in für mindestens zwei Monate wird das monatliche Auslandstage- und Übernachtungsgeld für den Zeitraum der Anwesenheit an der ausländischen Hochschule um 25 % erhöht. Bitte beachten Sie, dass für die Bewilligung des Zuschusses ein Nachweis über die Eheschließung bzw.  über die eingetragene Lebenspartnerschaft eingereicht werden muss.
  • Wenn die Gasthochschule eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellt und diese für die Herder-Lehrkraft zumutbar ist, werden die Sätze für das Auslandstage- und Übernachtungsgeld um 25 % gemindert.
  • Das ortsübliche Gehalt der Gasthochschule wird auf das monatliche Auslandstage- und Übernachtungsgeld angerechnet, sobald es 250,00 € pro Monat überschreitet.
  • Reisekosten: Die Herder-Lehrkraft und der/die Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner*in erhalten eine einmalige Reisekostenpauschale, differenziert nach Gastland/Ort. Bitte beachten Sie, dass für die Bewilligung der Reisekostenpauschale für die Begleitperson ein Nachweis über die Eheschließung bzw. über die eingetragene Lebenspartnerschaft eingereicht werden muss.
  • Versicherung: Der DAAD schließt für alle Herder-Lehrkräfte und mitreisende Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner*innen eine Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherung ab, die auch die Rückführungskosten im Krankheits- oder Todesfall abdeckt.
  • Sachkostenpauschale: Jede Herder-Lehrkraft erhält eine Sachkostenpauschale in Höhe von 1.000,00 €. Diese kann zur Beschaffung von Arbeitsmaterial (Bücher, Geräte) genutzt werden, die später am Gastinstitut verbleiben, soll aber auch alle sonstigen mit der Ausreise und dem Gastaufenthalt verbundenen Ausgaben (einschließlich Zoll- und ggf. Visumgebühren) abdecken. Im Falle einer Verlängerung wird eine Sachkostenpauschale i.H.v. 500,00 € (pro Semester) gewährt.
  • Verlängerungen können auf Antrag bewilligt werden. Hierbei darf ein Gesamtförderungszeitraum von i.d.R. maximal zwei Jahren nicht überschritten werden. Bewerbungen auf Verlängerung müssen während des o.g. regulären Bewerbungszeitraums vollständig und fristgerecht über das DAAD-Portal eingereicht werden und werden ebenfalls von der Auswahlkommission bewertet.

Kontakt

DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Programme der Entwicklungszusammenarbeit/ST 42

Tel.: +49 228 882-693
E-Mail: herderprogramm at daad.de